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AGB
Impressum

Allgemeine Geschäftsbedingen für Privatkunden/Verbraucher

§ 1 Vorbemerkung, Geltungsbereich
1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen –AGB- gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der, unter der Fa. „Harry's Koi“ handelnden: Frau Donata Laux, Martin-Butzer-Str. 33, 67098 Bad Dürkheim (fortan: Harry's Koi) und einem Verbraucher.
2. Verbraucher sind natürliche Personen, für welche das konkrete Geschäft weder ihrer gewerblichen, noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann.


§ 2 Vertragsschluß / gewerbliche Schutzrechte / Verwendungsbeschränkung für Unterlagen
1. Sämtliche Produktpräsentationen sind freibleibend und unverbindlich, unabhängig davon, ob ihnen im Einzelfall eine Preisangabe beigestellt ist. Sie sind als Aufforderung an die Kunden, ein Angebot abzugeben, zu verstehen. Wobei der Kunde bei seinem Angebot berücksichtigt, daß Harry's Koi Angebote nur unter der Voraussetzung einer vollständigen Vorauszahlung des Gesamtpreises seitens des Kunden annimmt und erst nach Eingang des Betrages leisten wird.
Sollte die bestellten Waren / Leistungen nicht bei Harry's Koi vorrätig sein, wird Harry's Koi eine eigene Bestellung erst dann tätigen, wenn der Kunde seiner Vorauszahlungsverpflichtung nachgekommen ist.
2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware unter Einschluß seiner Vorauszahlungsverpflichtung, erwerben zu wollen. Die Vorauszahlung bei Geschäften im Fernabsatz (z.B. über den Internetshopvon Harrys Koi) umfaßt stets 100 % des Warenwertes zzgl. der jeweiligen, ggf. anfallenden Versandkosten.
Die Bestätigung des Zugangs einer Kundenbestellung stellt nicht die Annahme derselben dar.
3. Harry's Koi macht jede Annahmeerklärung vom Eingang der vollständigen Anzahlung / Vorauszahlung seitens des Kunden abhängig.
Die kundenseitige Vorauszahlung und deren Eingang bei Harry's Koi stellt eine Voraussetzung des Vertragsschlusses dar, ohne die Harry's Koi das Angebot des Kunden nicht annimmt.
4. Harry's Koi nimmt ein Angebot des Kunden durch ausdrückliche Annahmeerklärung z.B. per E-Mail / Fax / Brief an.
5. Dem Verbraucher steht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b BGB) das gesetzliche Recht auf Rückgabe gem. § 312d I 2 BGB, § 356 BGB zu. Die Folgen der Ausübung des Rückgaberechts richten sich nach § 357 BGB.
Rückgaberechtsbelehrung


Rückgaberecht:
Sie können die erhaltene Ware ohne Angaben von Gründen innerhalb von 2 Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Erhalt dieser Belehrung in Text-form. Die Frist beginnt jedoch nicht:
– vor Erhalt der Ware durch den Empfänger (bei wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tage des Eingangs der ersten Teillieferung)
– auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c BGB Abs. 2. Die gemäß § 312c BGB Abs. 2 mitzuteilenden Informationen sind im Anhang abgedruckt.
– auch nicht, bevor wir unsere Pflichten aus § 312e BGB Abs. 1 Satz 1 erfüllt haben. Die gesetzlichen Anforderungen sind im Anhang abgedruckt.


Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z.B. Brief, Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder rechtzeitige Erklärung des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:


Fa. Harry`s Koi, Frau Donata Laux, Martin-Butzer-Str. 33, 67098 Bad Dürkheim,
Fax: 06322 / 958 796, E-Mail:
info@HarrysKoi.de


Bei Rücknahmeverlangen wird die Ware bei Ihnen abgeholt.

Rückgabefolgen:

Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. von uns gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.

Ende der Rückgabebelehrung

 
6. Sollten im Zuge der Vertrags-Anbahnung, -Durchführung und / oder Abwicklung seitens Harry's Koi neben den Kaufvertragsunterlagen weitere , produktspezifische, nicht zum Vertragssoll gehörende Unterlagen, Darstellungen usw. bzgl. der Kaufssache dem Kunden zugänglich gemacht worden sein, so beschränkt sich die Nutzung derselben ausschließlich auf die Durchführung des zugrundeliegenden Vertrages. Nutzungen darüber hinaus bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Gewerbliche Schutzrechte werden keinesfalls übertragen oder ihre Nutzung außerhalb dieses Vertrages gestattet. Dem Kunden ist es nicht erlaubt Kopien hiervon anzufertigen, ohne hierzu die ausdrückliche Genehmigung von Harry's Koi vorab erhalten zu haben. Solche Genehmigungen wird Harry's Koi nur schriftlich erteilen.
Diese Unterlagen sind nach Durchführung des Vertrages wieder an den Verkäufer zurückzugeben, bzw. ihre Speicherug zu löschen.


§ 3 Eigentumsvorbehalt und Rücktrittsrecht von Harry's Koi
1. Außerhalb des Fernabsatzes ist Harrys Koi ausnahmsweise und im Einzelfall und auf Grundlage ausdrücklicher und gesonderter Vereinbarungen zur Lieferung, / Montage / Inbetriebnahme der Ware ohne vollständige vorherige Bezahlung zur Leistung bereit. Die Kaufsache bleibt sodann aber bis zum vollständigen Ausgleich der Gesamtforderung, bestehend aus Kaufpreis und den ggf. angefallenen weiteren Kosten wie z.B. Fracht/Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Einweisung etc. im Eigentum von Harry's Koi.
2. Der Kunde hat in diesem Fall die Kaufsache bis zum übergang des Eigentums mit besonderer Sorgfalt zu verwahren und gegen Zugriffe Dritter und Beschädigungen aller Art zu schützen und Wertminderungen zu vermeiden.
Sollte das Eigentum nicht auf den Kunden übergehen und die Kaufsache an Harry's Koi zurück zu gewähren sein, so hat der Kunde auch für zufällige Wertminderungen und / oder Schäden einzutreten, sofern nicht Harry's Koi diese zu vertreten hat.
Dies gilt auch, sofern Harry's Koi der Inbetriebnahme / Nutzung der Kaufsache vor Eigentumsübertragung zugestimmt haben sollte.
3. Im Falle des Verzuges des Kunden mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen kann Harry's Koi nach fruchtlosem Ablauf einer in der Mahnung gesetzten Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
Dies gilt auch, wenn sich der Kunde auch mit nur einer Rate, einer ggf. gewährten Ratenzahlungsvereinbarung, in Verzug befindet.
4. Der Kunde verpflichtet sich Harry's Koi in der Zeit bis zum Eigentumserwerb über jede Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse in Kenntnis zu setzen, sofern diese die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Kunden gefährden könnte.
5. Im Falle einer derartigen Vermögensverschlechterung des Kunden, die auch bei der Einstellung der Bedienung von Zahlungsverbindlichkeiten des Kunden Dritten gegenüber unterstellt wird, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, so lange nicht ein Insolvenzverwalter das Recht erlangt hat, über die Fortsetzung des Vertrages zu entscheiden.
6. Im Falle von Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde Harry's Koi unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und damit Harry's Koi Gelegenheit zu geben Klage gem. § 771 ZPO erheben zu können.
Soweit der Dritte nicht in der Lage ist die Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung an Harry's Koi zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.
7. Der Kunde ist vor vollständiger Zahlung des Kaufpreises nicht berechtigt, die Kaufsache weiterzuveräußern, zur Sicherung zu übereignen, und / oder zu verpfänden.
8. Wird die Kaufsache mit anderen, Harry's Koi nicht gehörenden Sachen untrennbar vermischt, vermengt oder verbunden, erwirbt Harry's Koi Miteigentum an der durch Vermischung, Vermengung, Verbindung entstanden Gesamtsache entsprechend der Verhältnisse des Werts der ihm gehörenden Sachen (Rechnungs-Brutto-Betrag) zum Wert aller vermischten oder vermengten oder verbunden Sachen.
Ist die Sache des Kunde, bei der Vermischung / Verbindung / Vermengung als die Hauptsache anzusehen, so wird vereinbart, daß der Kunde Harry's Koi anteiliges Miteigentum hieran überträgt.
Der Kunde verwahrt unentgeltlich und sorgfältig die im Eigentum und / oder Miteigentum von Harry's Koi stehenden Sachen.


§ 4 Vorbehalt der Selbstbelieferung
Im Falle einer nicht richtigen und / oder rechtzeitigen Selbstbelieferung von Harry's Koi durch seinen Zulieferer, kann er vom Vertrag zurücktreten, ohne daß dem Kunden ein Schadensersatzanspruch zusteht. Dies gilt nur für den Fall, daß Harry's Koi die Nichtbelieferung nicht zu vertreten haben und daß durch Harry's Koi für das konkrete Geschäft ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen worden ist. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung samt der ggf. gezogenen Nutzen wird unverzüglich zurückerstattet.


§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde hat unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelvertrages seinen Mitwirkungspflichten sorgfältig und zügig nachzukommen. Sollte er dazu nicht in der Lage sein, so hat er geeignete Vertretung rechtzeitig und kostenfrei für Harry's Koi zur Verfügung zu stellen.
2. Insbesondere hat er neben der fristgemäßen Erfüllung seiner Zahlungs- und Abnahmeverpflichtungen sämtliche Vorkehrungen dafür zu treffen, daß Harry's Koi den ihm ggf. obliegenden Liefer-/ Aufbau-/Inbetriebnahme-/Einweisungsverpflichtung zum vereinbarten Termin nachkommen kann.
3. Sollte Lieferung vereinbart sein, erfolgt die übergabe der Ware an den Verbraucher grundsätzlich an der Lieferanschrift, als „Lieferung an Bordstein“. Mangels gesonderter Vereinbarung hat der Kunden daher die Verbringung ab Bordsteinkante zum konkreten Bestimmungsort selbst durchzuführen.
4. Sollte Aufbau-/Inbetriebnahme-/Einweisung seitens Harry's Koi vertraglich geschuldet sein, so erbringt Harry's Koi diese Leistung /-en am konkreten Bestimmungsort.
Der Kunde hat auf eigene Rechnung rechtzeitig alle erforderlichen Vorkehrungen an der Verwendungsstelle vorzuhalten, damit Harry's Koi die vertraglich geschuldete Leistung möglich ist.
Der Kunde garantiert darüber hinaus die Geeignetheit, Zulässigkeit und Sicherheit des konkreten Bestimmungsortes der Kaufsache auch hinsichtlich dessen Verbleibs und Betriebes ebenda.
Der Kunde hat Harry's Koi rechtzeitig auf alle möglichen Gefahren und Besonderheiten bei der Aufstellung / Inbetriebnahme / Einweisung hinzuweisen. Diese Hinweise haben in unmißverständlicher Form erteilt zu werden.
5. Der Kunde hat Mängel der Kaufsache Harry's Koi unverzüglich nach Entdeckung in geeigneter Form und Art und Weise anzuzeigen und Harry's Koi, oder von ihm beauftragten Dritten im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich und während der üblichen Geschäftszeiten Gelegenheit zu geben den Mangel zu untersuchen.
6. Bei Annahmeverzug oder Verletzung sonstiger Mitwirkungspflichten, seitens des Kunden, stehen Harry's Koi sämtliche gesetzliche Schadensersatzansprüche und der Ersatz von hieraus resultierenden Mehraufwendungen zu.


§ 6 Leistungszeit / Vertragsfristen / Teilleistungen
1. Harry's Koi ist zur sofortigen Leistungserbringung berechtigt.
2. Harry's Koi kann sich bei der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen geeigneter Dritter bedienen.
3. Harry's Koi hat die vertragliche Leistung binnen der vereinbarten Vertragsfristen zu erfüllen. Die Einhaltung von Fristen setzt die rechtzeitige Erfüllung sämtlicher vom Kunden im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten zu erbringenden Leistungen voraus. Insbesondere ist zur fristgerechten Leistung durch Harry's Koi die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsvereinbarungen durch den Kunden notwendig. Fristbeginn für die Leistungsverpflichtung Harry's Koi kann daher unter keinen Umständen zeitlich vor dem Eingang der An-/Vorauszahlung des Kunden liegen. Das Fristende verschiebt sich daher angemessen.
Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn Harry's Koi die Verzögerungen zu vertreten hat.
4. Harry's Koi hat Verzögerungen der Leistung insbesondere auch in nachfolgenden Fällen nicht zu vertreten und erhält eine angemessene Verlängerung der Frist:
a) Fälle höherer Gewalt, Streik und Aussperrung oder ähnliche Fälle.
b) Sollte Aufbau u./o. Inbetriebnahme u./o. Einweisung im Freien stattfinden müssen, und dies aufgrund des zum vereinbarten Zeitpunkt, bzw. in Ermangelung eines solchen bei ordnungsgemäßem Leistungsangebot von Harry's Koi herrschenden Wetters nicht / nicht wie notwendig stattfinden können, hat Harry's Koi eine hieraus resultierende Verzögerung nicht zu vertreten. Dies gilt selbst dann, wenn es sich um ein für die Jahreszeit typisches Wetter handelt.
5. Kommt Harry's Koi mit der Leistung in Verzug, sind Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche (nachf. Schadensersatzansprüche) des Kunden wegen Verzögerung der Leistung, oder auch Schadensersatzansprüche anstatt der Leistung in allen Fällen verspäteter Leistung, auch nach Nachfristsetzung zur Leistung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht soweit in Fällen des Vorsatzes, der grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit zwingend gehaftet wird. Eine Beweislastumkehr zu Lasten des Kunden ist mit vorstehender Regelung nicht verbunden.
6. Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Dies gilt auch für handelübliche Mehr- oder Mindermengen.


§ 7 Gefahrübergang
1. Die Gefahr geht in jedem Fall auf den Kunden über, wenn die Ware an diesen übergeben worden ist, oder dieser sich hinsichtlich der fraglichen Lieferung oder Leistung in Annahmeverzug befindet.
2. Beim Versendungskauf geht, ohne die gesetzlich zwingenden Vorgabe für den Verbraucher zu seinen Lasten zu verändern, die Leistungsgefahr von Harry's Koi bei Gattungsschulden mit dem Zeitpunkt der übergabe der ordnungsgemäß verpackten Ware an einen ordentlichen und zuverlässigen Transporteur über. Insoweit konkretisiert sich die Gattungsschuld auf die übergebene Sache (§ 243 Abs. 2 BGB). Beim zufälligen Untergang der verkauften Sache auf dem Versandweg, wird Harry's Koi von seiner Verpflichtung zur Leistung frei.


§ 8 Vertragsmäßiger Gebrauch / Verschleiß
1. Der Kunden darf die Leistung / den Leistungsgegenstand mit allen Anlagen-, Zubehörteilen und sonstigen Bestandteilen nur zum vertragsmäßigen Gebrauch verwenden. Dieser ergibt sich insbesondere auch aus der Produktbeschreibung / Betriebanleitung.
2. Veränderungen der Kaufsache, insbesondere Eingriffe in diese selbst, sowie vertragswidriger Gebrauch gehen zu Lasten des Kunden und lassen Gewährleistungs- und ggf. bestehende Garantiepflichten von Harry's Koi, sowie ggf. bestehende Herstellergarantien ganz oder teilweise entfallen.
3. Haftung von Harry's Koi für betriebsbedingten Verschleiß besteht nicht.


§ 9 Fälligkeit, Zahlung
1. Der Rechnungsbetrag wird sofort fällig und ist innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung beim Kunden zu zahlen. Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug, ohne daß es einer Mahnung bedarf. Verbraucher sind auf diesen Verzug ohne gesonderte Mahnung in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hinzuweisen.
Bei Zahlungsverzug ist Harry's Koi berechtigt, den gesetzlichen Verzugszins in Rechnung zu stellen. Weitergehender Schadensersatz bleibt ausdrücklich vorbehalten.
2. Sollte der Kunde bargeldlos zahlen, ist für die Einhaltung der Frist die Gutschrift des Betrages auf dem von Harry's Koi auf der Rechnung / gleichwertigen Zahlungsaufstellung mitgeteilten Konto entscheidend.
3. Scheckzahlungen werden lediglich zahlungshalber angenommen. Erst nach erfolgreicher Einlösung gelten diese als Zahlung. Die Zahlung mittels Scheck ist so rechtzeitig vorzunehmen, daß auch unter Berücksichtigung einer angemessenen Zeit zur Einreichung des Schecks durch Harry's Koi bei seiner Bank, eine Gutschrift des Scheckbetrages binnen der unter Ziff. 1 genannten Frist sichergestellt wird. Die Regelung nach Ziff. 2. gilt entsprechend.
4. Zur Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen ist der Kunde nur befugt, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Harry's Koi anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


§ 10 Sachmangel und Gewährleistung
1. Sämtliche Angaben zu den Liefergegenständen oder sonstigen Leistungen sind Beschaffenheitsangaben und keine Garantien.
2. Ist der Kunde wegen Fehlschlagen der Nacherfüllung berechtigt, von Harry's Koi einerseits weiterhin Nacherfüllung und andererseits die ihm zustehenden gesetzlichen Rechte zu verlangen, so kann Harry's Koi ihn binnen einer angemessenen Frist zur schriftlichen Entscheidung hierüber auffordern. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang der Erklärung bei Harry's Koi. Bei Ausbleiben einer fristgerechten Erklärung kann der Kunde seine weiteren Rechte, insbesondere das Recht auf Rücktritt, nur geltend machen, sofern eine erneute von ihm gesetzte angemessene Frist zur Nacherfüllung erfolglos abgelaufen ist.
3. Ein Sachmangel liegt nicht vor bei unwesentlicher Abweichung von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unwesentlicher Beeinträchtigung der vertraglich vereinbarten und / oder typischen Brauchbarkeit der Kaufsache.
Insbesondere liegt auch kein die Gewährleistungsrechte des Kunden begründender Mangel vor, wenn die Abweichung von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit oder vertraglich vorgesehenen Brauchbarkeit der Kaufsache darauf zurück zu führen ist, daß sich die zum Vertragsschluß durch den Kunden mitgeteilten und für die Leistung des Kunden relevanten Tatsachen ändern.
4. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche (nachf. Schadensersatzansprüche) des Kunden wegen eines Sachmangels und oder Mangelfolgeschadens sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Sachmangels, bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie, in Fällen des Vorsatzes, der grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder wenn wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit zwingend gehaftet wird.
Eine änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit vorstehender Regelung nicht verbunden.
5. Ansprüche aus Sachmängelgewährleistung für neue Sachen verjähren binnen 2 Jahren und für gebrauchte Sachen binnen 1 Jahres ab Gefahrübergang.


§ 11 Haftung und Haftungsausschluß
Eine Haftung von Harry's Koi wird ausgeschlossen, soweit nicht aufgrund zwingenden Rechts, z.B. nach Produkthaftungsgesetz, Fällen des Vorsatzes und / oder grober fahrlässiger Pflichtverletzung, wegen der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, wegen der übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache, wegen arglistigem Verschweigen eines Mangels oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zu haften ist. Der Schadensersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder eine grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt.
Eine änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Soweit vorstehend die Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für Fehlverhalten bei Angestellten, Arbeitnehmern, Vertretern, Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen von Harry's Koi.


§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist die berufliche Hauptniederlassung Harry's Koi in Bad Dürkheim, ohne daß hiermit eine von den gesetzlich vorgesehenen Regelungen zum Gefahrübergang abgewichen werden soll.
2. Soweit die Voraussetzungen nach § 38 II Satz 1 ZPO vorliegen, richtet sich der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag nach dem beruflichen Sitz von Harry's Koi. Dies gilt auch, wenn über die Wirksamkeit dieses Vertrages gestritten wird. Harry's Koi steht aber frei den Kunden an anderen gesetzlich eröffneten Gerichtsständen in Anspruch zu nehmen.


§ 13 Schlußbestimmungen
1. Sämtliche Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Sind einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam, wird davon die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt, es sei denn, daß eine der Vertragsparteien den Vertrag in Kenntnis der Unwirksamkeit der betroffenen Klausel nicht geschlossen hätte.
- Stand: September 2009 -

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